Energiemanagement in Unternehmen

Warum ein Energiemanagement in Unternehmen?

Im Hinblick auf die Energiewende und die Klimaziele, aber auch den eigenen Energiekosten kommt der Energieeffizienz heute eine große Bedeutsamkeit zu. Den Rahmen stecken vor allem für Großunternehmen die gesetzlichen Anforderungen gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie zu einem Energieaudit verpflichtet oder können alternativ ein Energiemanagement im Unternehmen einführen. Beide sind wesentliche Energieeffizienzstrategien, die Ihnen langfristig viele Vorteile mitbringen.
Inhaltsverzeichnis
Was hat es genau mit dem Energiemanagement für Unternehmen auf sich, lohnt sich ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem in Ihrem Unternehmen und wie funktioniert das überhaupt? Genau das haben wir uns in diesem Beitrag einmal genauer für Sie angesehen.

Hinweis zur Novellierung des EnEfG 2023 (Energieeffizienzgesetz)

Am 18. November 2023 traten die neuen Richtlinien des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) in Kraft und erweiterten damit die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Gemäß § 8 sind alle Unternehmen zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems oder dessen Fortbetrieb verpflichtet, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren einen durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh hatten. 20 Monate nach dem Beschluss haben Betriebe dazu Zeit. Ergänzend kommt § 9 hinzu, der alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GW pro Jahr verpflichtet, umfassende Umsetzungspläne zu erstellen, die die wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen erfassen, erklären und belegen. Geprüft werden diese im Anschluss von einem unabhängigen Experten und müssen nach der Abnahme veröffentlicht werden.

  • Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach § 8 Absatz 1,
  • Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach § 8 Absatz 3 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1483), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, und
  • Energieaudits nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
Warum fiel die EEG-Umlage 2023 weg?

Letztlich umfasst § 10 den Rahmen für die Stichprobenkontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G des BAFA. Sofern durch den automatisierten Prozess ausgewählt, erhalten die zu kontrollierenden Unternehmen die schriftliche Bitte der Nachweiserbringung über die Einrichtung und dem Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems sowie der Erstellung und Veröffentlichung der Umsetzungspläne via elektronischen Rückmeldeformular. Wird im Zuge dessen festgestellt, dass ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eingerichtet wurde, drohen mit § 19 bis zu 100.000 € Geldbuße. Gleiches gilt für die Erstellung, Bestätigung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen. Hier beläuft sich das Bußgeld auf bis zu 50.000 €.

Nachhaltigkeit im Unternehmen

Was bedeutet Energiemanagement im Unternehmen?

Das Energiemanagement in einem Unternehmen bezieht sich auf einen systematischen Prozess, der als Teilbereich die Überwachung, Kontrolle und Optimierung der Energieverwendung innerhalb der Organisation umfasst. Ziel eines Energiemanagements im Unternehmen ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren, Energiekosten zu senken und die Umweltauswirkungen, insbesondere die CO₂-Emissionen, zu minimieren. Erreicht wird dies durch die Implementierung von Maßnahmen, die auf eine effizientere Nutzung von Energiequellen in allen Betriebsbereichen abzielen.

Dazu gehören die Analyse des Energieverbrauchs, die Identifizierung von Einsparpotenzialen, die Optimierung von Produktionsprozessen, die Investition in energieeffiziente Technologien und Anlagen sowie die Förderung eines energiebewussten Verhaltens bei den Mitarbeitern. Ein effektiv betriebenes Energiemanagement im Unternehmen erfordert oft die Entwicklung und Umsetzung einer Energiemanagementstrategie oder -politik, regelmäßige Energieaudits und die kontinuierliche Überwachung und Anpassung des Energieverbrauchs.

Energieaudit oder Energiemanagement im Unternehmen?

Energieeffizienz ist heute nicht nur eine Frage der Kostenersparnis, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Energieaudits, bei dem sowohl interne als auch externe Auditoren den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten eines Unternehmens genau betrachten, ebenso wie das Energiemanagement in einem Unternehmen, nehmen in diesem Kontext eine Schlüsselrolle ein. Ziel eines Energieaudits ist es, Einsparpotenziale zu identifizieren und diese unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten.

Seit Dezember 2015 sind regelmäßige Energieaudits gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für große Unternehmen verpflichtend. Die Audits müssen alle vier Jahre durchgeführt werden. Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem gemäß der Verordnung (EG) 1221/2009 implementiert haben, sind von dieser Regelung ausgenommen. Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht unter diese Definition fallen, sind die Energieaudits zwar nicht vorgeschrieben, sind aber dennoch empfehlenswert. Durch ein Energieaudit können KMUs Anspruch auf gesetzliche Ausgleichsregelungen im Rahmen des EEG oder beim Spitzenausgleich erlangen.

Interessanterweise zeigen Schätzungen der Bundesregierung, dass seit 2015 etwa 50.000 Unternehmen in Deutschland zum Energieaudit verpflichtet sind. Alternativ steht die Einführung eines Energiemanagements für Unternehmen zur Auswahl. Aber warum alternativ? Für eine langfristige und nachhaltige Integration der identifizierten Potenziale durch die Energieaudits ist ein effektives Energiemanagement im Unternehmen mit zahlreichen Vorteilen verbunden. Ein Energiemanagement in Firmen hilft nicht nur bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, sondern auch bei deren kontinuierlicher Überwachung und Anpassung.

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Es gibt verschiedene Arten von Energiemanagementsystemen für Unternehmen, darunter nach DIN EN ISO 50001:2018 oder gemäß Anlage 2 der SpaEfV. Wir von B+V Energie Consulting, als Experte für Energieeffizienz, unterstützen Sie bei der Entscheidung für das passende Energiemanagement für Ihr Unternehmen, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir begleiten Sie nicht nur bei der Implementierung, sondern helfen Ihnen auch, mögliche Energieeinsparpotenziale zu erschließen. Gemeinsam optimieren wir Ihren Energieeinsatz und verbessern Ihre Energieeffizienz, um Ihren Energieverbrauch und Ihre Energiekosten nachhaltig zu senken.

Der einfache Weg zum Energiemanagement im Unternehmen.

Unser Ansatz bei der Einführung eines Energiemanagements in einem Unternehmen ist dabei professionell, fundiert und effizient. Dazu greifen wir auf den PDCA-Zyklus zurück.

Der PDCA-Zyklus, ursprünglich aus dem Qualitätsmanagement stammend, ist ein iterativer Prozess, der in vier Phasen unterteilt ist:

PLAN: In dieser Phase planen unsere Energieexperten für Energieeffizienz Maßnahmen, die darauf abzielen, die energiebezogene Leistung des Unternehmens zu verbessern. Dies beinhaltet die Identifizierung von Bereichen, in denen Energie effizienter genutzt werden kann, und die Festlegung konkreter Ziele und Strategien zur Energieeinsparung.

DO: Hierbei geht es um die Umsetzung der in der Planungsphase entwickelten Maßnahmen. Dies kann die Einführung neuer Technologien, die Änderung von Betriebsabläufen oder die Schulung von Mitarbeitern in energiebewussten Praktiken umfassen.

CHECK: In dieser Phase wird überprüft, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden. Dazu gehört die Analyse von Energieverbrauchsdaten, um festzustellen, inwieweit die umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz beigetragen haben.

ACT: Sollten bei der Überprüfung Probleme oder Abweichungen von den Zielen festgestellt werden, werden diese in der ACT-Phase angegangen. Korrekturmaßnahmen werden ergriffen, um die festgestellten Probleme zu beheben, und der Zyklus beginnt erneut mit der PLAN-Phase.

Sie möchten sich zum Thema Energiemanagement in Ihrem Unternehmen individuell beraten lassen? Gerne sind wir persönlich für Sie da. Nehmen Sie gleich unverbindlich Kontakt zu uns auf.

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