Die Gas-Umlage im Überblick

Das Wichtigste zur Gas-Umlage im Überblick

Auf Grundlage des § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) wurde die Gas-Umlage verabschiedet. Als befristete Gas-Sicherungsumlage soll sie die Versorgungssicherheit in der derzeitigen Energiekrise mit Energie sicherstellen, Gashändler vor Insolvenzen durch hohe Ersatzbeschaffungskosten schützen und Lieferketten erhalten. Gleichzeitig wird die Gas-Umlage zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit zielgenauen Maßnahmen und Hilfsprogrammen für die Wirtschaft unterstützt.

Was jetzt auf Sie zukommt, erfahren Sie nachfolgend von uns, den Experten für Energieeffizienz.

Inhaltsverzeichnis

Wann kommt die Gas-Sicherungsumlage und für wen gilt sie?

Die Gas-Sicherungsumlage soll aller Voraussicht nach Mitte August 2022 in Kraft treten, bis zum 1. Oktober 2022 umgesetzt sein und am 1. April 2024 enden. Befristet ist sie bis zum 30. September 2024.

Die Gas-Umlage gilt dabei für alle Energieabnehmer gleich. Für Großkunden und Unternehmen sind keine Ausgleichsregelungen zur Begrenzung der Umlage vorgesehen. Die Gas-Sicherungsumlage soll die Kosten möglichst solidarisch verteilen.

Bis zum Oktober tragen diese noch die Gasimporteure alleinig. Danach erfolgt eine gleichmäßige Umverteilung für all jene Unternehmen, die im Zuge der fehlenden Gaslieferungen Russlands eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen in Kauf nehmen mussten. Betroffene Gasimporteure sind dann noch mit 10 % während der befristeten Gas-Umlage beteiligt und haben Anspruch darauf, dass ein Teil, der im Rahmen von Ersatzbeschaffungen entstandenen Mehrkosten ersetzt wird.

Dieser Anspruch gilt aber nur für Gasbezugsverträge, die vor dem 01.05.2022 abgeschlossen wurden. Die anspruchsberechtigten Unternehmen richten sich an den THE (Trading Hub Europe), welcher seinerseits die entsprechenden Kosten im Marktgebiet umsetzt.

Informationen zu weiteren damit zusammenhängenden Zahlungen, wie Bilanzierungsumlagen, Konvertierungsumlagen, Konvertierungsentgelt, VHP-Entgelt und die Gasspeicherumlage, werden spätestens sechs Wochen vor Beginn des Geltungszeitraumes kundgegeben.

Wie hoch liegt die Gas-Sicherungsumlage?

Aktuell beträgt die Höhe der Gas-Umlage 2,419 ct/kWh bzw. 24,19 €/MWh.

Gestellt wird die befristete Gas-Umlage gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen. Diese können je nach eigenem Ermessen und Vertragsgestaltung die Kosten an private und gewerbliche Kunden weiterreichen. Abgerechnet wird monatlich und eine Anpassung kann alle drei Monate erfolgen. Die momentane Summe gilt demnach vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2022

Warum eine Gas-Sicherungsumlage?

Durch den Krieg in der Ukraine wurde eine künstlich geschaffene Energiekrise provoziert, die sich massiv auf die aktuelle Gaspreisentwicklung auswirkt. Diese lässt sich laut Bundesregierung nur zusammen überwinden. Da Gas nur mehr und mehr zu einem knappen und teuren Gut wird und die Energieknappheit die Preise drastisch in die Höhe treibt, sah sich der Staat gezwungen einzugreifen.

Die Gas-Umlage gilt als „saldierte Preisanpassung“. Die gestiegenen Kosten werden auf „viele Schultern“ umverteilt, was verhindern soll, dass es zu untragbaren Ersatzbeschaffungskosten für Gasimporteure und weiteren Preissteigerungen oder gar dem Zusammenbruch der Versorgung kommt.

Gas-Umlage: Wie kommt es zu den hohen Gaspreisen?

Da vertraglich zugesicherte Gaslieferungen Russlands wegfallen, können Gasimporteure Energieversorger wie die Stadtwerke nicht mehr unter normalen Voraussetzungen beliefern. Stattdessen müssen Neueinkäufe getätigt werden, die immens hohe Ersatzbeschaffungskosten verursachen. Da vertragliche Preisbindungen gegenüber ihren Kunden bestehen, können die Mehrausgaben nicht weitergegeben werden. Das führt letztlich zu Verlusten und zu Insolvenzen. Brechen für Deutschland relevante Gasimporteure weg, führt das zu erheblichen Lieferausfällen und die gesamte Gasversorgung von privaten und gewerblichen Nutzern wäre gefährdet.

Aus diesem Grund wurde die Gas-Umlage beschlossen und gibt den Gasimporteuren die Möglichkeit für einen befristetet Zeitraum einen Ausgleich für die Ersatzbeschaffungskosten zu erhalten. Für Bestandsverträge können diese 90 % geltend machen.

Gleichzeitig unterstützt der Staat Unternehmen, die ebenso mit einem hohen Preisdruck zu kämpfen haben, mit der Verlängerung von Hilfsprogrammen, um Arbeitsplätze zu sichern und Lieferketten zu erhalten.

Wie gehen Sie mit der Gas-Umlage um?

Gegen die Gas-Umlage kommen Sie für eine begrenzte Zeit nicht herum. Was Sie jetzt tun können? Holen Sie sich einen Experten wie die Profis von B+V Energie Consulting an Ihre Seite. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie wir Ihre Energiebeschaffung neu gestalten und zusammen Einsparpotenziale finden können. Wir von der B+V Energie Consulting unterstützen Sie dabei, Ihre Energiebeschaffung neu zu denken und nicht nur für die Gas-Umlage zu optimieren, sondern langfristig von cleveren Maßnahmen und Modellen zu profitieren.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf uns lassen Sie sich beraten. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und bringen Sie zuverlässig durch die Zeit der Gas-Umlage.

Nachricht erfolgreich versendet