Atypische Netznutzung
Atypische Netznutzung

Atypische Netznutzung einfach erklärt

Unternehmen, die das Stromnetz nicht zu den üblichen Spitzenlastzeiten, sondern antizyklisch nutzen, können von den individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV profitieren. Das Prinzip dahinter ist die sogenannte atypische Netznutzung: Unternehmen, die ihre Maximallast außerhalb der netzbelastenden Hochlastzeitfenster platzieren, entlasten das Netz und werden dafür belohnt. In diesem Beitrag erklären wir, was hinter der besonderen Netznutzung steckt, welche Voraussetzungen gelten und wie Unternehmen von der Regelung profitieren.

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter atypischer Netznutzung?

Die atypische Netznutzung beschreibt ein Verbrauchsverhalten, das in einem für das Netz positiven Sinne vom Durchschnitt der übrigen Netznutzer abweicht. Während die meisten Unternehmen ihren höchsten Stromverbrauch in genau die Stunden legen, in denen auch die Gesamtlast im Netz am größten ist, verhalten sich atypische Nutzer gegensätzlich: Ihre Lastspitzen fallen in Zeiten, in denen das Netz ohnehin weniger beansprucht wird. Diese Letztverbraucher haben gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 einen Anspruch auf ein individuelles, reduziertes Netzentgelt beim zuständigen Netzbetreiber.

Wann gilt ein Unternehmen als atypischer Netznutzer?

Ein Unternehmen gilt dann als atypischer Netznutzer, wenn seine Jahreshöchstlast vorhersehbar in Zeiten anfällt, in denen das Netz typischerweise weniger stark beansprucht wird. Maßgeblich ist also, wann die höchste Leistungsaufnahme auftritt und wie sich dieses Verbrauchsverhalten im Verhältnis zu den vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenstern einordnen lässt. Liegen die maßgeblichen Lastspitzen regelmäßig außerhalb dieser netzbelastenden Zeitfenster, kann das ein Hinweis darauf sein, dass die Netznutzung von den üblichen Mustern abweicht und damit die Grundlage für ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV vorliegt.

Voraussetzungen für die atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

  • Die Jahreshöchstlast des Unternehmens fällt vorhersehbar in lastschwache Zeiten, also außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster.
  • Innerhalb der Hochlastzeitfenster ist die maximale Leistungsaufnahme um mindestens 20% der Höchstlast außerhalb der Fenster und mind. 100 kW reduziert.
  • Das atypische Verbrauchsmuster ist nicht zufällig, sondern wiederkehrend und prognostizierbar (z. B. durch feste Schichtmodelle oder nächtliche Produktion).
  • Es wurde eine individuelle Netzentgeltvereinbarung zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber geschlossen und von beiden Seiten unterzeichnet.
  • Die Vereinbarung wurde bei der Bundesnetzagentur (Beschlusskammer 4) oder der zuständigen Regulierungsbehörde angezeigt und fristgerecht bis zum 30. September des Jahres abgegeben.

Für welche Unternehmen lohnt sich die besondere Netznutzung?

Besondere beziehungsweise atypische Netznutzung ist vor allem für Unternehmen interessant, deren Lastverhalten erkennbar von den üblichen Netzspitzen abweicht. Das kann zum Beispiel auf Betriebe zutreffen, die ihre Produktion in lastschwächere Zeiten verlagern, mit planbaren Prozessen arbeiten oder ihre Leistungsaufnahme so steuern, dass die Jahreshöchstlast nicht in die vom Netzbetreiber definierten Hochlastzeitfenster fällt.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Netzentgelte eines Unternehmens im Ausgangszustand sind, desto größer ist das Einsparpotenzial durch eine individuelle Vereinbarung. Eine Lastganganalyse zeigt schnell, ob die Voraussetzungen bereits erfüllt sind oder welche Anpassungen nötig wären. Mit einem professionellen Energiecontrolling lassen sich Verbrauchsmuster erfassen und mit einem individuellen Soll-Lastgang abgleichen.

Strategien zur Erreichung einer atypischen Netznutzung

Um die Voraussetzungen für eine atypische Netznutzung zu erfüllen, kommt es vor allem darauf an, Lastspitzen gezielt aus den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers herauszuhalten. Dafür haben sich folgende Strategien bewährt:

  • Lastverlagerung: Energieintensive Prozesse wie Kühlung, Drucklufterzeugung oder thermische Verfahren lassen sich in lastschwache Zeiten verschieben.
  • Intelligentes Lastmanagement: Mit automatisierten Steuerungssystemen können Verbraucher flexibel zu- und abgeschaltet werden, um Lastspitzen während der Hochlastzeitfenster zu vermeiden.
  • Eigenstromerzeugung in Spitzenzeiten: Unternehmen, die ihren Bedarf in Hochlastphasen über Eigenerzeugung (z. B. BHKWs) abdecken, können ihren Netzbezug in Hochlastzeitfenstern reduzieren und das Lastprofil so in Richtung Atypisch verschieben.
  • Flexible Produktionsplanung: Mit angepassten Schichtmodellen und Fertigungsabläufen können Unternehmen ihre Verbrauchsspitzen aus den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers herausverlagern.
  • Nutzung steuerbarer Verbraucher: Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge, Wärmepumpen oder Speichersysteme bieten zusätzliche Flexibilität, um Lasten zeitlich zu verschieben und das Gesamtprofil zu optimieren.
Person zeigt mit dem Finger auf verschiedene Unterlagen und Analysen, die auf einem Bürotisch liegen.

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FAQs zu atypischer Netznutzung

Das individuelle Netzentgelt darf auf bis zu 20 Prozent des regulären Entgelts sinken, was einer theoretischen Maximalersparnis von 80 Prozent entspricht. Damit können individuelle Netzentgelte deutlich unter den regulären Entgelten liegen. Wie groß das Potenzial im Einzelfall ist, lässt sich am besten durch eine detaillierte Lastganganalyse ermitteln.

Der offensichtlichste Vorteil ist die direkte Senkung der Netzentgelte; ein Kostenblock, der bei energieintensiven Unternehmen einen erheblichen Anteil an den Gesamtenergiekosten ausmacht. Darüber hinaus schafft das individuelle Netzentgelt Planungssicherheit, da es vertraglich mit dem Netzbetreiber vereinbart wird und für das jeweilige Kalenderjahr Bestand hat. Unternehmen, die ohnehin Lastmanagementsysteme betreiben oder flexible Produktionsprozesse haben, erzielen den Vorteil oft ohne nennenswerte zusätzliche Investitionen.

Das Verfahren läuft in zwei Schritten: Zunächst schließt das Unternehmen mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber eine Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt auf Basis der nachgewiesenen atypischen Nutzung. Im zweiten Schritt muss diese Vereinbarung bei der Bundesnetzagentur oder der zuständigen Landesregulierungsbehörde angezeigt werden, und zwar spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres, damit das reduzierte Entgelt für das jeweilige Kalenderjahr gilt.

Beide sind Sonderformen der Netznutzung nach § 19 Abs. 2 StromNEV, setzen aber an unterschiedlichen Verbrauchsmerkmalen an. Die atypische Netznutzung (Satz 1) richtet sich an Unternehmen, deren Höchstlast außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt – entscheidend ist also der Zeitpunkt des Verbrauchs. Die stromintensive Netznutzung (Satz 2) betrifft dagegen Unternehmen mit einem sehr hohen und gleichmäßigen Dauerbezug: Voraussetzung sind mindestens 7.000 Benutzungsstunden pro Jahr und ein Jahresverbrauch von mindestens 10 GWh an der Abnahmestelle.

Lastmanagement ist oft der entscheidende Hebel, um ein atypisches Lastprofil überhaupt erst zu erreichen oder dauerhaft zu halten. Durch die gezielte Steuerung von Verbrauchern lassen sich Lastspitzen aus den Hochlastzeitfenstern herausverlagern und in lastschwache Zeiten verschieben. Ohne ein funktionierendes Lastmanagement ist es für viele Unternehmen schwierig, die Voraussetzungen für eine atypische Netznutzung zuverlässig zu erfüllen.

Stand: April 2026

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