EDL-G Novelle

EDL-G Novelle – Inkrafttreten steht kurz bevor

Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2024 den Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (EDL-G) beschlossen. Die EDL-G Novelle tritt Ende des Jahres in Kraft und bringt einige umfassende Veränderungen für Unternehmen in Bezug auf die das Energieaudit mit.

In diesem Beitrag schaffen wir Ihnen eine Übersicht über die EDL-G Novelle 2024 und zeigen, wie Sie sich noch rechtzeitig vorbereiten können.

Wie sieht es heute vor der EDL-G Novelle 2024 aus?

Mit dem EDL-G und dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG ) wird die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU und novelliert 2023/1791/EU) ins nationale Recht übertragen. Mit den darin definierten Gesetzen besteht momentan eine Energieauditpflicht für alle Unternehmen, die nicht zu KMUs (kleine und mittelständische Unternehmen) gehören. Das ändert sich mit der EDL-G Novelle.

Inhaltsverzeichnis

Welche Veränderungen bringt die EDL-G Novelle für Unternehmen mit sich?

  1. Adressatenkreis

    Die EDL-G Novelle verschiebt den Adressatenkreis. Mit Inkrafttreten werden Unternehmen nicht mehr anhand des KMU- oder Nicht-KMU-Status in die Pflicht genommen, sondern nach ihrem Gesamtendenergieverbrauch beurteilt. Wollen Sie Ihre Energieauditpflicht prüfen, müssen Sie im Zuge der EDL-G Novelle 2024 Ihren durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre unter die Lupe nehmen.

  2. Schwellenwert

    Der Schwellenwert wird mit der EDL-G Novelle auf 2,77 GWh pro Jahr angehoben und liegt damit deutlich über dem bisherigen Wert von 0,5 GWh pro Jahr. Unternehmen, die unter diesem Wert liegen, sind nicht mehr verpflichtet, ein Energieaudit laut Definition durchzuführen oder ein Energiemanagement in das Unternehmen einzuführen. Ziel mit der Novellierung ist es, die Gesamtanzahl der Betriebe zu reduzieren und den Fokus verstärkt auf energieintensive Unternehmen zu richten.

Energieeffizienzgesetz

3. Umsetzungsplan

Mit der Anhebung des Schwellwerts durch die EDL-G Novelle 2024 auf 2,77 GWh/a müssen Unternehmen künftig für alle wirtschaftlich umsetzbar identifizierten Maßnahmen im Rahmen von Energieaudits, Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystemen einen Umsetzungsplan erstellen. Dieser muss veröffentlicht und jährlich aktualisiert werden.

4. Energieleistungsvertrag

Im Zuge der EDL-G Novelle wird ein Energieleistungsvertrag eingeführt. Dieser dient der Erfüllung der Anforderungen des EDL-G und ergänzt Energieaudits (DIN 16247-1), Energiemanagementsysteme (DIN EN ISO 50001) und Umweltmanagementsysteme (EMAS). Sprich, mit diesem haben Sie nun eine vierte Option, der EDL-G-Auditpflicht nachzukommen.

5. Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs

Tritt die EDL-G Novelle in Kraft, müssen Sie fortan bei der Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs auch Flugtreibstoffe berücksichtigen. Bisher waren diese ausgenommen. Dies umfasst zudem die Ermittlung und Meldung von Abwärmepotenzialen, die Möglichkeiten zur Nutzung und Erzeugung
erneuerbarer Energien sowie die Bewertung eines eventuellen Anschlusses an Fernwärme- und Kältenetze. Ihre Daten können Sie dazu online über die Plattform für Abwärme einreichen.

Was wird mit der neuen EDL-G Novelle 2024 auf Energieauditoren zukommen?

Bisher fehlte es, jetzt ist es mit der EDL-G Novelle beschlossen: Erstmals müssen Personen, die Energieaudits durchführen, verpflichtend an einer Fort- und Weiterbildung teilnehmen. Die neuen Regularien werden durch die Rechtsverordnung EnAuditFoV festgelegt und betreffen sowohl neue als auch bereits zugelassene Energieauditoren. Die folgenden Anforderungen haben wir von B+V Energie Consulting bereits erfüllt und können auch in Zukunft die Auditierung nach dem EDL-G für Sie durchführen.

Die wichtigsten Änderungen mit der EDL-G Novelle 2024 im Überblick:

  • Fortbildungspflicht für neue Auditoren: Als zusätzliches Zulassungskriterium müssen neue Energieauditoren den Nachweis über 80 Unterrichtseinheiten (UE) einer einmaligen Fortbildung erbringen.
  • Regelmäßige Weiterbildung für zugelassene Auditoren: Bereits zugelassene Energieauditoren sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren 24 UE an Weiterbildung nachzuweisen. 
  • Anerkennung durch das BAFA: Alle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen vor ihrer Durchführung durch das BAFA anerkannt werden. 
  • Nachweis im BAFA-Portal: Nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung müssen Energieauditoren ihren Nachweis mit der erhaltenen Fort- oder Weiterbildungsnummer sowie dem Zertifikat im BAFA-Portal hochladen..

Wie Sie sich auf die EDL-G Novelle vorbereiten

Die bevorstehende EDL-G Novelle bringt bedeutende Änderungen für Unternehmen mit sich. Das betrifft sowohl den Adressatenkreis als auch die Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs. Zudem haben Sie eine weitere Option, Ihrer Verpflichtung nach dem EDL-G nachzukommen. Lohnt diese sich für Sie, was müssen Sie noch beachten und welche Anforderungen gelten wirklich für Sie?

Die zahlreichen Neuerungen, die die EDL-G Novelle 2024 mit sich bringt, erfordern eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Wir von B+V Energie Consulting als Experte für Energieeffizienz stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Nutzen Sie unsere Energieberatung und stellen Sie rechtzeitig sicher, dass Sie allen neuen Richtlinien der EDL-G Novelle nachkommen.

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