Energiedienstleistungsgesetz

Energiedienstleistungsgesetz – das Energieaudit 2023

Am 22.04.2015 wurde das Energiedienstleistungsgesetz, kurz EDL-G, novelliert und trat mit seinen Richtlinien in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen, die nicht als KMU gelten, alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Das Gesetz über die Energiedienstleistungen hat das Ziel, die Energieeffizienz zu verbessern und einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Im aktuellen Jahr 2023 steht für die meisten Betriebe das nächste Energieaudit an. Damit Sie wissen, worum es geht und was Sie beachten müssen, haben wir nachfolgend alles Wissenswerte zum Energiedienstleistungsgesetz für Sie zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Was bringt das Energiedienstleistungsgesetz?

Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes wurde die EU Energieeffizienz-Richtlinie in nationales Recht überführt und gibt seither den Rahmen für einen nachhaltigen Umgang mit Energie sowie der Förderung von Energiedienstleistungen. Um die Maßnahmen umzusetzen und die Ziele des Gesetzes zu erreichen, wurden die Energieaudits eingeführt.

Ein Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz gibt Ihnen ein Tool an die Hand, um Ihren Energieverbrauch zu analysieren, Energiesparpotenziale aufzuzeigen und entsprechend der Ergebnisse zielführende Maßnahmen zum Energiesparen zu ergreifen. Grundsätzlich besteht für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 10 GWh im Jahr keine Verpflichtung, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Jedoch ergibt es allein aus rein wirtschaftlicher Sicht gesehen oftmals Sinn. Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh im Jahr werden dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Hinzu kommt der Aspekt des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz muss ein Energieaudit der DIN 16247-1 entsprechen.

Ein solches Energieaudit darf laut Energiedienstleistungsgesetz von einem externen und BAFA-gelisteten Berater oder von einem regelmäßig geschulten, internen Personal durchgeführt werden.

Gut zu wissen: Das Gesetz über die Energiedienstleistungen sieht vor, dass Sie alternativ zum Energieaudit nach DIN 16247-1 auch ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen können.

Für wen gilt das Energiedienstleistungsgesetz?

Von den Richtlinien des Energiedienstleistungsgesetzes sind alle großen Unternehmen unabhängig von Branche und Firmenverbund betroffen, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) definiert sind. Ein Energieaudit muss demnach jeder Betrieb mit mindestens 250 Mitarbeitern oder mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro bzw. 43 Millionen Euro Bilanzsumme durchführen. Wichtig: Prüfen Sie anhand der Kriterien der KfW oder der EU, ob Sie unter die Regelung eines KMU oder Nicht-KMU fallen.

Obwohl das Energiedienstleistungsgesetz KMUs nicht in die Pflicht nimmt, ist es auch für kleine und mittelständische Unternehmen zielführend, ein Energieaudit durchzuführen oder entsprechend alternativ ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 / alternatives Energiemanagementsystem (SpaEfV) einzuführen. Sie erhalten dafür zudem eine Möglichkeit weitere Förderungen, welche ein Energiemanagementsystem fordern, in Anspruch zu nehmen.

Wann wird das nächste EDLG-Audit im Rahmen des Energiedienstleistungsgesetzes fällig?

Mit den gesetzlichen Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes besteht alle vier Jahre die Pflicht zur Durchführung des Energieaudits nach EN 16247-1 für nicht KMUs.

Das nächste Wiederholungsaudit steht nun 2023 an. Unterliegen Sie dem Energiedienstleistungsgesetz, sollten Sie sich früh genug um die Organisation kümmern. Aufgrund der Fülle an Unternehmen und der damit einhergehend hohen Nachfrage an Energieauditoren, bei einem recht überschaubaren Angebot, sollten Sie auch rechtzeitig an eine Terminvereinbarung denken.

Kommt es 2023 zu einem Mangel an Energieauditoren?

Das kann durchaus sein, denn nach der neuen Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes 2019 und der DIN EN 16247bestehen höhere Ansprüche an die Inhalte des Energieaudits und damit der Aus- und regelmäßigen Weiterbildung der Experten. Vielen ist damit der Aufwand zu hoch geworden.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für Ihr Energieaudit 2023 bei B+V Energie Consulting

Kommen Sie den Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes nach und vereinbaren Sie rechtzeitig Ihren Termin zum Energieaudit 2023. Wir von B+V Energie Consulting sind Ihr Experte für Energieeffizienz und verfügen über BAFA-gelistete Energieauditoren, die höchste Qualifikationen mitbringen und mit Ihnen zusammen den Grundstein für Ihre Energieeffizienz legen. Unsere professionelle Energieberatung geht über die Inhalte des Energieaudits weit hinaus, sodass Sie mit weiteren Themen wie dem Energieeinkauf oder Energiekostenmanagement noch weitaus mehr beim Energiesparen herausholen können, was langfristig Ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherstellt.

Nehmen Sie persönlich Kontakt zu uns auf. Wir beantworten gerne unverbindlich Ihre weiteren Fragen zum Energiedienstleistungsgesetz.

 

Nachricht erfolgreich versendet