Energieeffizienz im Rechenzentrum: EnEfG im Überblick
Rechenzentren gehören zu den am schnellsten wachsenden Stromverbrauchern in Deutschland, und mit dem Ausbau von KI- und Cloud-Infrastruktur steigt ihr Energiebedarf weiter. Seit November 2023 stellt das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verbindliche Anforderungen an Betreiber. Das Gesetz schreibt unter anderem PUE-Grenzwerte vor, verlangt eine gestaffelte Nutzung der anfallenden Abwärme und verpflichtet Rechenzentren, ihren Strombedarf schrittweise vollständig aus erneuerbaren Quellen zu decken. Parallel hat das Bundeskabinett am 24. Juni 2026 eine Novelle beschlossen, die einige dieser Vorgaben entschärfen soll, als geltendes Recht aber noch nicht in Kraft ist. Am 24. September 2026 hat der Bundestag den Entwurf in erster Lesung beraten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen das EnEfG an die Energieeffizienz von Rechenzentren stellt, was die Novelle ändern würde und wo Betreiber bei Effizienz und Kosten ansetzen können.
Das Wichtigste zur Energieeffizienz im Rechenzentrum auf einen Blick
- Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gilt seit dem 18. November 2023 und stellt verbindliche Anforderungen an Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt.
- Neue Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, müssen spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme einen PUE-Wert von höchstens 1,2 erreichen. Für Bestandsrechenzentren gelten gestaffelte Grenzwerte von 1,5 ab Juli 2027 und 1,3 ab Juli 2030.
- Neue Rechenzentren müssen je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen steigenden Mindestanteil ihrer Abwärme außerhalb des Rechenzentrums nutzbar machen: Ab Juli 2026 sind es 10 Prozent, für Inbetriebnahmen ab Juli 2027 gelten 15 Prozent und ab Juli 2028 dann 20 Prozent.
- Seit dem 1. Januar 2024 müssen Rechenzentren ihren Strombedarf bilanziell zu mindestens 50 Prozent aus ungefördertem Strom aus erneuerbaren Energien decken, ab 2027 zu 100 Prozent.
- Seit dem 1. Juli 2025 müssen Rechenzentren ab 300 Kilowatt ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben. Ab 1 Megawatt Anschlussleistung muss dieses seit dem 1. Januar 2026 nach ISO 50001 zertifiziert oder nach EMAS validiert sein.
Warum gewinnt die Energieeffizienz im Rechenzentrum jetzt an Bedeutung?
Der Stromverbrauch deutscher Rechenzentren hat sich innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt. 2015 lag er bei rund 12 Milliarden Kilowattstunden, 2024 bei 20 Milliarden und 2025 bereits bei 21,3 Milliarden Kilowattstunden. Damit verbrauchen Rechenzentren in Deutschland mehr als 4 Prozent des gesamten Strombedarfs, Tendenz steigend.
Der wichtigste Treiber ist der Ausbau von KI-Infrastruktur. Laut Bitkom liegt die KI-spezifische Kapazität in deutschen Rechenzentren 2025 bei rund 530 Megawatt, was etwa 15 Prozent der Gesamtleistung entspricht. Bis 2030 soll sie sich auf 2.020 Megawatt vervierfachen und dann 40 Prozent der installierten Rechenzentrumskapazität ausmachen. Hinzu kommt das anhaltende Wachstum bei Cloud-Installationen, deren Kapazitäten 2025 um 16,5 Prozent gestiegen sind.
Für Betreiber ist dieser Trend in erster Linie ein Kostenfaktor. Energie ist bei Rechenzentren einer der größten Posten der laufenden Betriebskosten. Jede Verbesserung der Energieeffizienz wirkt sich daher unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit aus. Gleichzeitig erhöht das EnEfG den regulatorischen Druck: Wer die vorgeschriebenen PUE-Grenzwerte nicht einhält oder seinen Meldepflichten nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € rechnen. Die Frage, wie effizient ein Rechenzentrum arbeitet, betrifft damit Kosten, Compliance und langfristige Standortplanung.
Was fordert das Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren?
Das EnEfG richtet sich an alle Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt pro Standort. Ausgenommen sind lediglich Netzknoten. Wer über diesem Schwellenwert liegt, muss fünf Pflichtenbereiche erfüllen, die sich nach Anschlussleistung, Inbetriebnahmezeitpunkt und Betreibertyp unterscheiden.
PUE-Grenzwerte
Die zentrale Kennzahl des Gesetzes ist der PUE-Wert (Power Usage Effectiveness). Er beschreibt das Verhältnis zwischen dem Gesamtstromverbrauch eines Rechenzentrums und dem Stromverbrauch seiner IT-Systeme. Ein PUE von 1,0 würde bedeuten, dass die gesamte zugeführte Energie in die IT fließt. In der Praxis liegt der Durchschnitt bestehender Rechenzentren in Deutschland laut Borderstep-Institut bei rund 1,43 (Stand 2025), weil Kühlung, unterbrechungsfreie Stromversorgung und Gebäudeinfrastruktur zusätzlichen Strom benötigen.
Das EnEfG staffelt die zulässigen Grenzwerte nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, müssen spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme dauerhaft einen PUE-Wert von höchstens 1,2 im Jahresdurchschnitt erreichen. Für Bestandsrechenzentren, die vor diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden, gelten zunächst weniger strenge Werte: Ab dem 1. Juli 2027 ist ein PUE von höchstens 1,5 einzuhalten, ab dem 1. Juli 2030 von höchstens 1,3. Da viele Bestandsanlagen insbesondere den ab 2030 geltenden Wert von 1,3 bislang nicht erreichen, sind viele Betreiber zu Optimierungsmaßnahmen an ihrer Infrastruktur verpflichtet.
Abwärmenutzung
Rechenzentren erzeugen im Betrieb erhebliche Mengen an Wärme, die bislang in vielen Fällen ungenutzt an die Umgebung abgeführt wird. Das EnEfG verpflichtet Betreiber, diese Abwärme soweit wie möglich zu vermeiden und den unvermeidbaren Anteil einer Nutzung außerhalb des Rechenzentrums zuzuführen, beispielsweise über die Einspeisung in ein Fernwärmenetz oder die Abgabe an benachbarte Gewerbebetriebe. Gemessen wird der Anteil über den sogenannten ERF (Energy Reuse Factor). Wie hoch der Mindestanteil ausfällt, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme: Neue Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, müssen einen ERF von mindestens 10 Prozent nachweisen. Für Rechenzentren mit Inbetriebnahme ab Juli 2027 liegt der Wert bei 15 Prozent, ab Juli 2028 bei 20 Prozent. Der jeweilige Mindestanteil gilt dauerhaft ab Inbetriebnahme.

Erneuerbare Energien
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Rechenzentren ihren Strombedarf bilanziell zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Ab dem 1. Januar 2027 steigt diese Anforderung auf 100 Prozent. Anrechenbar ist dabei nur ungeförderter Strom aus erneuerbaren Energien: Strommengen, die bereits über das EEG gefördert wurden, zählen nicht. Die Deckung kann über den direkten Bezug von Ökostrom durch entsprechende Lieferverträge oder über den Erwerb von Herkunftsnachweisen erfolgen.
Energiemanagementsystem
Bereits bis zum 1. Juli 2025 mussten alle Rechenzentren ab 300 Kilowatt ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 1 Megawatt sind verpflichtet, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen und ab dem 1. Januar 2026 zertifizieren beziehungsweise validieren zu lassen. Für Rechenzentren, die im Eigentum öffentlicher Träger stehen oder für diese betrieben werden, gilt die Pflicht bereits ab 300 Kilowatt. Das Managementsystem bildet die Grundlage für eine systematische Erfassung der Energieströme und die Identifikation von Einsparpotenzialen.
Meldepflicht
Betreiber sind verpflichtet, jährlich bis zum 31. März Informationen über ihr Rechenzentrum an das Energieeffizienzregister des Bundes zu übermitteln. Zu den meldepflichtigen Daten gehören unter anderem der Energieverbrauch, der PUE-Wert, Angaben zu den eingesetzten Kühlsystemen und zur Abwärmenutzung. Die Daten werden in eine europäische Datenbank übertragen und ermöglichen Vergleiche zwischen Betreibern.
| Pflicht | Schwellenwert | Frist / Stichtag | Neubau vs. Bestand |
|---|---|---|---|
| PUE-Grenzwert ≤ 1,2 | Ab 300 kW | Spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme | Neubau ab 1.7.2026 |
| PUE-Grenzwert ≤ 1,5 / ≤ 1,3 | Ab 300 kW | Ab 1.7.2027 / 1.7.2030 | Bestand vor 1.7.2026 |
| Abwärmenutzung 10 % / 15 % / 20 % | Ab 300 kW | Ab 1.7.2026 / 2027 / 2028 | Neubau ab 1.7.2026 |
| 50 % erneuerbarer Strom | Ab 300 kW | Seit 1.1.2024 | Bestand und Neubau |
| 100 % erneuerbarer Strom | Ab 300 kW | Ab 1.1.2027 | Bestand und Neubau |
| ISO 50001 / EMAS zertifiziert | Ab 1 MW (öffentlich ab 300 kW) | Ab 1.1.2026 | Bestand und Neubau |
| Meldepflicht Energieeffizienzregister | Ab 300 kW | Jährlich bis 31. März | Bestand und Neubau |
EnEfG-Novelle 2026: Was sich für Rechenzentren ändern soll
Am 24. Juni 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Erklärtes Ziel ist es, die Anforderungen an europäische Mindestvorgaben anzupassen und den Standort Deutschland für den Ausbau von Rechenzentren attraktiver zu machen. Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten; der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist offen. Bis zur Verkündung gilt das bestehende EnEfG unverändert weiter.
Die wichtigsten vorgesehenen Änderungen im Überblick:
- Die PUE-Grenzwerte für Bestandsrechenzentren werden gelockert: ab Juli 2027 auf 1,6 statt 1,5, ab Juli 2030 auf 1,4 statt 1,3. Für Neubauten bleibt der Wert von 1,2 bestehen, die Frist zur Erreichung verlängert sich jedoch von zwei auf vier Jahre.
- Die Pflicht zur Errichtung einer Wärmeübergabestation entfällt. Künftig soll es genügen, bei der Planung ausreichend Platz für die notwendige Infrastruktur vorzuhalten. Die gestaffelten ERF-Mindestanteile bleiben bestehen, werden aber durch zusätzliche Ausnahmetatbestände flankiert.
- Die Frist für die bilanzielle Deckung von 100 Prozent erneuerbarem Strom verschiebt sich von 2027 auf 2030.
- Der Anwendungsschwellenwert wird von 300 Kilowatt Nennanschlussleistung auf 500 Kilowatt installierte IT-Leistung angehoben. Damit würden kleinere Rechenzentren aus dem Anwendungsbereich herausfallen.
Für Betreiber ergibt sich daraus eine Planungsunsicherheit: Die geltenden Pflichten sind verbindlich und bußgeldbewehrt, die in Aussicht gestellten Erleichterungen sind es noch nicht. Wer ein Rechenzentrum plant oder modernisiert, sollte seine Investitionsentscheidungen so ausrichten, dass sie unter dem geltenden Recht tragfähig sind und zugleich von einer möglichen Lockerung profitieren können.
Wie können Betreiber die Energieeffizienz im Rechenzentrum verbessern?
Die Anforderungen des EnEfG lassen sich über drei Ebenen adressieren: die technische Infrastruktur, die organisatorischen Abläufe und die Energiebeschaffung. In der Praxis wirken diese Ebenen zusammen, weil ein verbesserter PUE-Wert sowohl von effizienterer Kühlung als auch von einer systematischen Verbrauchserfassung abhängt und die Strombeschaffung den Anteil erneuerbarer Energien bestimmt.
Technische Maßnahmen
Am stärksten wirkt sich in der Regel die Kühlung aus, da sie bei vielen Bestandsrechenzentren den PUE-Wert maßgeblich nach oben treibt. Eine Kaltgang-Einhausung trennt die kalte Zuluft von der warmen Abluft und verhindert, dass sich beide Luftströme vermischen. Free-Cooling-Systeme nutzen die Außenluft zur Kühlung, sobald die Temperaturen es zulassen, und reduzieren dadurch den Energieverbrauch der Kältemaschinen erheblich. Auf der IT-Seite kann die Virtualisierung von Servern die Auslastung der vorhandenen Hardware steigern und so den Stromverbrauch pro Recheneinheit senken.
Organisatorische Maßnahmen
Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bildet die Grundlage für eine strukturierte Erfassung aller Energieströme im Rechenzentrum. Über ein kontinuierliches Monitoring lassen sich Verbräuche zuordnen, Anomalien erkennen und Kennzahlen wie PUE und ERF systematisch nachverfolgen. Auf dieser Datenbasis können Betreiber wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen priorisieren, anstatt pauschal in Technik zu investieren. Darüber hinaus hilft auch ein konsequentes Lastmanagement dabei, Lastspitzen zu glätten und die Netzentgelte zu senken.
Energiebeschaffung
Die Pflicht zur bilanziellen Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien macht den Energieeinkauf zu einem strategischen Thema. Betreiber können den Nachweis über den direkten Bezug von Ökostrom durch entsprechende Lieferverträge erbringen oder über den Erwerb von Herkunftsnachweisen. Anrechenbar ist dabei nur Strom, der nicht bereits über das EEG gefördert wurde. Wer langfristig unabhängiger von Marktpreisen werden will, kann zusätzlich eine Eigenstromerzeugung über Photovoltaik prüfen. Jede selbst erzeugte und vor Ort verbrauchte Kilowattstunde spart neben den reinen Strombezugskosten auch Netzentgelte und kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Stromsteuer befreit sein. Auf die Grünstrom-Quote zählt selbst erzeugter PV-Strom allerdings nur, wenn er nicht über das EEG gefördert wird.
Energieeffizienz im Rechenzentrum verbessern: mit Beratung von B+V Energie Consulting

Welche Anforderungen des EnEfG für Ihr Rechenzentrum konkret gelten und wo sich Einsparpotenzial verbirgt, hängt von Anschlussleistung, Inbetriebnahmezeitpunkt und Energiebezugsstruktur ab. B+V Energie Consulting verschafft Ihnen diesen Überblick. Über unsere Energieberatung analysieren wir Ihre Ausgangslage und zeigen auf, welche Maßnahmen in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll sind. Mit einem Energiemanagementsystem schaffen wir die Grundlage für eine systematische Verbrauchserfassung und die Einhaltung der gesetzlichen Dokumentationspflichten. Über unser Energiekostenmanagement behalten Sie sämtliche Preisbestandteile dauerhaft im Blick, und beim Energieeinkauf begleiten wir Sie als unabhängiger Partner bei der strategischen Beschaffung von erneuerbarem Strom.
FAQs zur Energieeffizienz von Rechenzentren
Welche Rechenzentren fallen unter das Energieeffizienzgesetz?
Das EnEfG gilt für alle Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt pro Standort. Ausgenommen sind lediglich Netzknoten. Die Leistung mehrerer Standorte wird nicht addiert, sodass ein Betreiber an einem Standort unter das Gesetz fallen kann und an einem anderen nicht. Strengere Pflichten wie die Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 gelten ab einer Anschlussleistung von 1 Megawatt. Die EnEfG-Novelle, die sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, sieht vor, den Schwellenwert auf 500 Kilowatt installierte IT-Leistung anzuheben.
Was ändert die EnEfG-Novelle 2026 für Rechenzentren?
Die Novelle soll die Anforderungen an europäische Mindestvorgaben anpassen und den Betrieb von Rechenzentren in Deutschland erleichtern. Die PUE-Grenzwerte für Bestandsrechenzentren würden gelockert, die Frist für 100 Prozent erneuerbaren Strom von 2027 auf 2030 verschoben und die Pflicht zur Errichtung einer Wärmeübergabestation durch eine Platzvorhaltung ersetzt. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 24. Juni 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag folgte am 24. September 2026. Das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat ist noch nicht abgeschlossen. Bis zur Verkündung gilt das bestehende EnEfG unverändert weiter.
Wie viel Energie verbraucht ein Rechenzentrum?
Der Energieverbrauch hängt vor allem von der installierten IT-Leistung, der Auslastung und der Effizienz der Kühlinfrastruktur ab. In Summe haben alle Rechenzentren in Deutschland 2025 rund 21,3 Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht, nach 20 Milliarden im Vorjahr und 12 Milliarden im Jahr 2015. Rund zwei Drittel des Verbrauchs entfallen auf die IT-Infrastruktur mit Servern, Speichern und Netzwerktechnik. Das übrige Drittel verteilt sich auf Kühlung, unterbrechungsfreie Stromversorgung und Gebäudeinfrastruktur. Energie ist bei Rechenzentren einer der größten Posten der laufenden Betriebskosten.
Wie können Rechenzentren ihren Energieverbrauch senken?
Die wirksamsten Maßnahmen liegen in der Optimierung der Kühlung, der Steigerung der IT-Auslastung und einer systematischen Verbrauchserfassung. Eine Kaltgang-Einhausung verhindert die Vermischung von Kalt- und Warmluft, Free-Cooling-Systeme nutzen die Außentemperatur und senken den Stromverbrauch der Kältemaschinen. Auf der IT-Seite kann die Virtualisierung von Servern die Hardware-Auslastung deutlich erhöhen. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 macht Verbräuche sichtbar und hilft, Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit zu priorisieren. Zusätzlich kann eine eigene Stromerzeugung über Photovoltaik die Bezugskosten senken und Netzentgelte reduzieren.
Wann müssen Rechenzentren 100 Prozent erneuerbaren Strom beziehen?
Nach geltendem Recht müssen Rechenzentren ihren Strombedarf ab dem 1. Januar 2027 bilanziell zu 100 Prozent aus ungefördertem Strom aus erneuerbaren Energien decken. Seit dem 1. Januar 2024 gilt bereits eine Mindestquote von 50 Prozent. Die EnEfG-Novelle sieht vor, die Frist für die vollständige Deckung von 2027 auf 2030 zu verschieben. Solange die Novelle nicht in Kraft ist, bleibt 2027 der maßgebliche Stichtag. Der Nachweis kann über den direkten Bezug von Ökostrom durch entsprechende Lieferverträge oder über den Erwerb von Herkunftsnachweisen erfolgen.
Stand: September 2026