Gas- und Strompreisbremse

Keine Gasumlage – dafür Gas- und Strompreisbremse

Strompreisbremse und Gaspreisbremse statt Gasumlage – was müssen Sie jetzt wissen? Die aktuelle Lage hat weiterhin große Auswirkungen auf die deutsche und europäische Wirtschaft sowie Energiebranche. Durch den Wegfall der Gaslieferungen aus Russland steht die gesamte Bevölkerung vor großen Herausforderungen, die sich unter anderem in den gestiegenen Energiepreisen niederschlagen. Das finanzielle Ausmaß überfordert neben privaten Haushalten erheblich eine Vielzahl von Unternehmen und Betrieben. Auf der anderen Seite ist die Versorgungssicherheit in Gefahr, was uns alle dazu zwingt, Energie zu sparen.

Zudem sollten ab 1. Oktober Haushalte und Unternehmen mit 2,419 Cent je Kilowattstunde der Gasumlage belastet werden, um die Gasimporteure zu entlasten und damit einen Teil der Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Nun wird kräftig zurückgerudert und die Gasumlage gestoppt.

 

Inhaltsverzeichnis

Was folgt? Die Strompreisbremse und ein aktueller Vorschlag, der Einführung einer Gaspreisbremse für Haushalte und industrielle Großkunden. Wir geben Ihnen den Überblick.

Was bringt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse hat den Zweck, Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten. Diese können auf einen Versorgertarif mit einer günstigen Basis-Stromversorgung zurückgreifen. Der übliche Marktpreis wird erst ab einem bestimmten Verbrauch fällig. Das wiederum soll zum weiteren Energiesparen motivieren. Ziel der Strompreisbremse ist die gesamte Reduktion der Strompreise, mit unter anderen Maßnahmen zur Dämpfung der steigenden Netzentgelte, die derzeit als Teil der Stromkosten von Nutzern getragen werden. Die Finanzierung der Strompreisbremse und der Netzentgelt-Dämpfung wird teilweise aus Zufallsgewinnen von Stromproduzenten stammen.

Neben der Strompreisbremse soll die Gaspreisbremse eingeführt werden.

Wie soll die Gaspreisbremse aussehen?

Auch die Gaspreisbremse hat das Ziel, die derzeit hohen Gaspreise zu senken. Daneben soll die Gasversorgung sichergestellt werden. Am 10. Oktober 2022 reichte eine unabhängige Kommission einen Zwischenbericht mit den Vorschlägen einer Gaspreisbremse ein, die nun von der Bundesregierung geprüft wird.

Aus dem Bericht gehen folgende Ideen zur Umsetzung der Gaspreisbremse hervor:

  • Einmalzahlung im Dezember 2022 an Gaskunden auf Grundlage der Abschlagszahlung aus September 2022. Gedacht ist diese als finanzielle Brücke bis zu Einführung der Gaspreisbremse. Getragen werden sollen die Abschlagszahlung aller Gas-Standardlastprofil-Kunden, Fernwärmekunden und Gaskunden mit registrierender Leistungsmessung (ausgenommen Industrie und Stromerzeugungskraftwerke) vom Staat.
  • Ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 soll die Gaspreisbremse eingeführt werden.
  • Bei der Gaspreisbremse soll es einen garantierten Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde auf eine bestimmte Grundmenge geben.
  • Das Grundkontingent soll 80 % des Verbrauchs betragen, dass die Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde liegt.
  • Ein Mehrverbrauch wird mit dem Marktpreis abgerechnet.
  • Fernwärmekunden sollen eine Wärmepreisbremse und einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Auch hier liegt das Grundkontingent bei 80 %.
  • Die beschlossene Senkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 7 % zum Frühjahr 2024 soll auch weiterhin bleiben.

Wegfall der Gasumlage und Einführung der Gaspreisbremse – was ist mit den Gasimporteuren?

Die Gasumlage war eigentlich dafür gedacht, Gasimporteure finanziell zu entlasten, die derzeit den erhöhten Einkaufpreis für Gas alleinig trugen. Stellt sich nach dem Wegfall der Gasumlage und der Einführung der Gaspreisbremse die Frage, was aus den angeschlagenen Gasimporteuren wird. Für diese werden nun maßgeschneiderte Maßnahmen und Unterstützungen entwickelt.

Gaspreisbremse für industrielle Verbraucher

Insbesondere die Industrie, deren wichtigste Energieträger und Rohstoff das Gas ist, hat stark mit den Preisentwicklungen zu kämpfen. Der massive Kosten- und Wettbewerbsdruck zwang bereits viele Betriebe, ihren Gasverbrauch zu reduzieren – vornehmlich mit einem Produktionsrückgang. Nun ist zu befürchten, dass sich dies wiederum auf das gesamte Wirtschaftswachstum negativ auswirkt. Gleichzeitig besteht weiterhin die Gefahr des Gasmangels, was auch mit der Gaspreisbremse eine Reduktion des Gasverbrauches notwendig macht, nur eben nicht zulasten der Produktivität. Hierfür ist ein Umdenken erforderlich und Maßnahmen wie die Optimierung von Prozessen ebenso wie die Einführung eines durchdachten Energiemanagements oder die Prüfung neuer Möglichkeiten der Energiebeschaffung oder des Einkaufs.

Die Kommission nennt in Ihrem Bericht folgende Eckpunkte eines Entlastungsinstruments für große industrielle Verbraucher (größer 1,5 Mio. kWh/a), die über eine geregelte Lastgangmessung (RLM) verfügen:

  • Entlastungskontingent von 70 % des Verbrauchs aus 2021.
  • Verbrauchte Mengen darüber werden mit dem vertraglich vereinbarten Marktpreis berechnet.
  • Eine mengenmäßige Obergrenze wird dabei nicht definiert.
  • Es soll ein Beschaffungspreis von 7 ct pro kWh gelten.
  • Gebunden ist die Förderung an den Standorterhalt sowie eine Transformationsperspektive.
  • Verwaltet soll die Subvention des jeweiligen Gaslieferanten.

Ziele der Strompreisbremse und Gaspreisbremse: Entlastung und Energiesparen

Die Strompreisbremse und Gaspreisbremse schaffen einerseits eine finanzielle Entlastung, rufen jedoch zeitgleich zum Energiesparen auf und schaffen mit den Verbrauchsgrenzen den nötigen Anreiz. Wie Sie den Spagat als Unternehmen nun meistern? Holen Sie sich sinnvolle Unterstützung ins Boot. Wir von B+V Energie Consulting helfen Ihnen Einsparpotenziale zu identifizieren und maßgeschneiderte Modelle zu entwickeln, wie Sie ein Energiemanagement einführen, das Ihnen auch in Zukunft hilft, nachhaltig die Energiekosten zu senken.

Sprechen Sie uns dazu gerne an und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Wir sind bei jeder Entscheidung – ob Gasumlage oder Gaspreisbremse – für Sie da.

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