Industriestrompreis ab 2026: aktuelle Regeln & Fristen
Die Debatte um den Industriestrompreis ist beschlossene Sache: Seit dem 1. Januar 2026 profitieren energieintensive Unternehmen aus 91 Branchen von einem staatlich vergünstigten Strompreis, und am 16. April 2026 hat auch die EU-Kommission die deutsche Förderrichtlinie beihilferechtlich genehmigt. Was genau vereinbart wurde, wer davon profitiert und wie das Antragsverfahren jetzt konkret abläuft, fassen wir im Folgenden zusammen.
Was ist der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis ist eine staatliche Strompreis-Subvention für stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Er gilt seit dem 1. Januar 2026 und läuft für drei Jahre bis Ende 2028. Am 16. April 2026 hat die EU-Kommission die nationale Förderrichtlinie beihilferechtlich genehmigt. Ziel der Regelung ist es, belastete Branchen kurzfristig zu entlasten und gleichzeitig Spielräume für Investitionen in klimafreundlichere Produktionsweisen zu schaffen.
Der angestrebte Zielpreis liegt bei fünf Cent pro Kilowattstunde, allerdings nur für bis zu 50 % des Stromverbrauchs (Fremdstrombezug + (eigen)erzeugter und selbst genutzter Strom) je Unternehmen. Die fünf Cent bilden zugleich die Untergrenze der Förderung: Der Differenzpreis ergibt sich aus dem Referenz-Großhandelspreis abzüglich des Zielpreises von 50 Euro pro Megawattstunde (5 ct/kWh). Der Differenzpreis für 2026 liegt laut Festlegung aktuell bei 37,44 €/MWh. Dieser Zielpreis bildet die Untergrenze, unterhalb welcher keine Förderung mehr gezahlt wird. Finanziert wird das Modell über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) – ein Sondertopf, der sich aus Einnahmen des CO₂-Preises speist. Für den gesamten Förderzeitraum 2026 bis 2028 hat die Bundesregierung ein Budget von 3,8 Milliarden Euro veranschlagt.
Wer profitiert vom Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis gilt für Unternehmen, die einer der 91 Branchen der Teilliste 1 der KUEBLL-Liste (Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU) zugeordnet sind – diese gelten pauschal als verlagerungsgefährdet und sind direkt antragsberechtigt. Branchen der Teilliste 2 können die Förderfähigkeit nur über ein aufwendigeres individuelles Nachweisverfahren erlangen. Wichtig für die Praxis: Die Berechtigung gilt pro Abnahmestelle, also pro physischem Werksstandort mit eigenem Stromzähler, und vererbt sich nicht automatisch an Tochtergesellschaften.
Auf der Liste stehen unter anderem:
- • die Grundstoffchemie,
- • die Metallverarbeitung,
- • die Papier- und Glasindustrie,
- • die Produktion von Zement, Keramik, Batteriezellen und Halbleitern.
In Deutschland kommen nach Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums rund 2.000 Unternehmen für die Förderung infrage. Sie erhalten die Entlastung, sofern sie die weiteren Kriterien wie die Reinvestition in Dekarbonisierung erfüllen.
Wie beantragt man den Industriestrompreis?
Das Antragsverfahren für den Industriestrompreis steht inzwischen fest. Die zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Antragstellung erfolgt über die Förderzentrale Deutschland jeweils rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr – für das Förderjahr 2026 können Unternehmen voraussichtlich ab Anfang 2027 Anträge stellen.
Folgende Schritte sind vorgesehen:
- Prüfung der Förderfähigkeit: Unternehmen müssen nachweisen, dass sie einer förderfähigen Branche der KUEBLL-Liste angehören (z. B. durch die Zuordnung zu einer WZ-Nummer des Statistischen Landesamtes) und die Kriterien zu Stromverbrauch und Wettbewerbsintensität erfüllen.
- Einreichung eines Antrags: Der Antrag ist ausschließlich elektronisch über das Portal „Förderzentrale Deutschland“ zu stellen – je Unternehmen und Abrechnungsjahr ist nur ein Antrag zulässig. Wichtig: Mit der Umsetzung der Gegenleistungsmaßnahmen darf erst nach der Antragstellung begonnen werden, bereits vorher getätigte Investitionen zählen nicht als Nachweis.
- Nachweis von Gegenleistungen: Mindestens die Hälfte der erhaltenen Entlastung muss in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden. Für die Umsetzung dieser Investitionen gilt eine Frist von 48 Monaten nach Bewilligung. Die Nachweisführung erfolgt für jedes Abrechnungsjahr einzeln durch den Leistungsempfänger selbst. Eine vorherige Anerkennung der geplanten Maßnahme durch das BAFA ist möglich, aber nicht zwingend.
- Prüfung und Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung auf ein benanntes Konto, steht aber unter Rückforderungsvorbehalt. Wird der Nachweis über die zugesagte Dekarbonisierungsmaßnahme nicht oder nicht vollständig erbracht, kürzt das BAFA die Förderung im entsprechenden prozentualen Umfang und fordert bereits ausgezahlte Beträge anteilig zurück – verzinst mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Tag der Auszahlung.
Prüfung und Auszahlung: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der Subvention. Wie die Einhaltung der Vorgaben überprüft wird, ist noch offen.

Wie Unternehmen den Industriestrompreis für sich nutzen
Der Industriestrompreis kann für besonders stromintensive Unternehmen eine dringend benötigte Atempause bedeuten. Für diese ist jetzt entscheidend, die eigenen Fördervoraussetzungen frühzeitig zu prüfen, notwendige Dokumentations- und Berichtspflichten vorzubereiten und eine klare Strategie zur CO₂-Reduktion zu definieren.
Bei B+V Energie Consulting begleiten wir Unternehmen seit über 20 Jahren mit vielfältigen Energiedienstleistungen. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Energieberatung bei der Entwicklung maßgeschneiderter Dekarbonisierungsstrategien, der Einführung von Energiemanagementsystemen, der lückenlosen Energiecontrolling-Dokumentation und der Nachweisführung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Unser Team identifiziert Einsparpotenziale, strukturiert Energiedaten, optimiert Beschaffung und Netzentgelte und schafft die Grundlage für ein transparentes, zukunftsfähiges Energiesystem.
Da die Regelungen zum Industriestrompreis nun final beschlossen sind, prüfen wir für Sie die Voraussetzungen zum Industriestrompreis (z. B. Wirtschaftszweig, Strombezug, Einsparungen) und unterstützen Sie bei der vollständigen Antragstellung. Sprechen Sie uns bei Interesse oder Rückfragen gerne an!
Stand: Juli 2026