Stromnetzentgelte

Stromnetzentgelte 2023 – womit müssen Sie rechnen?

Ab 2023 sollen die Stromnetzentgelte deutschlandweit vereinheitlicht werden. Die schrittweise Einführung in fünf gleich großen Phasen geht auf dem beschlossenen Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) aus 2017 zurück. Zunächst wurde im Jahr 2019 für 20 % der Kosten der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW ein einheitliches Stromnetzentgelt erfasst und in jedem Folgejahr um weitere 20 % erhöht bis zum Angleich 2023. Als Grund für die Maßnahme nannte das Bundeswirtschaftsministerium das starke Preisgefälle der Stromnetzentgelte in den unterschiedlichen Regionen. Statt einer Entlastung führen die Stromnetzentgelte 2023 nun aller Voraussicht nach zu einer weiteren Belastung der privaten Verbraucher und Großverbraucher der Industrie.

Was sind die Stromnetzentgelte genau, wer bestimmt diese und was kommt 2023 auf Sie zu?

Inhaltsverzeichnis

Was sind Stromnetzentgelte?

Stromnetzentgelte machen rund 20 % der jährlichen Gesamtkosten am Strompreis für Verbraucher aus und dienen der Finanzierung der Netzbetreiber, die damit die Infrastruktur zur Übertragung der Energie sicherstellen. Abgedeckt werden mit den Stromnetzentgelten unter anderem der Bau sowie der Betrieb und die Instandhaltung der notwendigen Übertragungswege. Diese Kosten stellen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW den Stromversorgern in Rechnung, die wiederum diese an ihre Kunden weitergeben. Großverbraucher aus der Industrie entrichten das Stromnetzentgelt direkt beim Netzbetreiber.

Bisher unterschieden sich die Stromnetzentgelte von Region zu Region. Das lag mitunter daran, dass Maßnahmen zum Ausbau der Übertragungsnetze in manchen Gebieten stärker forciert wurden als in anderen. Dort, wo beispielsweise viele neue Stromtrassen für die Nutzung von Windenergieanlagen entstehen, wie im Norden des Landes, fielen die Kosten der Stromnetzentgelte bislang höher aus als in anderen Teilen.

Das Stromnetzentgelt selbst ist entfernungsunabhängig. Die rechtlichen Grundlagen sind im § 20 EnWG und Abschnitt 3 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zu finden. Es setzt sich aus der entnommenen Energiemenge (Cent/Kilowattstunde/Euro/Megawattstunde) und einem Leistungspreis zusammen, der sich an der maximalen in Anspruch genommenen Leistung orientiert. Zudem wird in Höchst-, Hoch-, Mittel- oder Niedrigspannung unterschieden.

Wer bestimmt das Stromnetzentgelt?

Stromnetzentgelte werden nicht von den Netzbetreibern frei festgelegt, sondern von den Regulierungsbehörden der Bundesnetzagentur ermittelt und genehmigt. Die zulässigen Erlösobergrenzen der Stromnetzentgelte berechnet diese anhand der Kosten für Unterhaltung und Ausbau des Netzes. Die Stromnetzentgelte beinhalten eine regulatorische sowie jährliche Anpassungen.

Wie hoch fallen die Stromnetzentgelte 2023 aus?

Die bundesweit einheitlichen Stromnetzentgelte gelten ab 2023 und sind im § 14a des Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) definiert:

„Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 haben die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung bundeseinheitliche Netzentgelte zu bilden. Nicht vereinheitlicht werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb und für singulär genutzte Betriebsmittel nach § 19 Absatz 3.“

Die einheitlichen Stromnetzentgelte sind erstmalig in Deutschland überall gleich und belaufen sich fortan auf 3,12 Cent pro Kilowattstunde. Bis auf eine Ausnahme beim Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT steigen damit die Kosten des Stromnetzentgeltes 2023.

50Hertz: von 3,04 ct/kWh auf 3,12 ct/kWh

Amprion: von 2,94 ct/kWh auf 3,12 ct/kWh

TransnetBW: von 3,03 ct/kWh auf 3,12 ct/kWh

TenneT: von 3,29 ct/kWh runter auf 3,12 ct/kWh

Viele Stromversorger gaben bereits an, dass ihre Strompreise durch die Stromnetzentgelte deutlich steigen werden. Laut Experten gehen diese ebenso mit den Auswirkungen der aktuellen Lage und dem damit verbundenen Kosten für Netzverluste beim Stromtransport einher. Damit erhöhen sich, neben den Gaskosten, weiterhin auch die Stromkosten. Gefordert wird daher die schnelle Einführung der Strompreisbremse. Eine erste Auswertung der Netzentgelte durch uns hat ergeben, dass die Netzentgelte im Durschnitt um ca. 15 – 20 % ansteigen werden.

Gibt es für Unternehmen eine Möglichkeit, Stromnetzentgelte zu reduzieren?

Ja, die gibt es. Im Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sind für Großabnehmer zwei Ausnahmerichtlinien verankert. Einmal bei einer atypischen Netznutzung und einmal bei einer intensiven Netznutzung. Die Reduktion der Stromnetzentgelte können Sie beantragen und bis zu 90 % der Kosten reduzieren. Gerne unterstützen wir von B+V Energie Consulting Sie dabei. Neben der Beantragung der Reduktion der Stromnetzentgelte haben Sie mit unseren Experten die Möglichkeit, noch weitere Einsparpotenziale aufzudecken und somit langfristig Ihre Stromkosten zu verringern.

Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

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