Stromumlage 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Stromumlagen 2026 bilden zusammen mit Steuern und Netzentgelten einen wesentlichen Bestandteil der Energiekosten für Unternehmen in Deutschland. Nachdem die Übertragungsnetzbetreiber die aktuellen Zahlen veröffentlicht haben, zeichnet sich ein klares Bild ab: Die Umlagen steigen im Vergleich zum Vorjahr erneut an und belasten damit die Kalkulation vieler Betriebe. Konkret erhöhen sich die Stromumlagen für Endkunden 2026 auf insgesamt 2,946 ct/kWh. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die einzelnen Umlagen, ihre Entwicklung und zeigen auf, was für Unternehmen jetzt wichtig ist.
Was sind Stromumlagen?
Stromumlagen sind zweckgebundene Aufschläge, die pro verbrauchter Kilowattstunde Strom erhoben werden. Anders als Steuern fließen sie nicht in den allgemeinen Staatshaushalt, sondern dienen der gezielten Finanzierung spezifischer Maßnahmen innerhalb der Energieversorgung. Zu unterscheiden sind sie auch von Netzentgelten, die die Nutzung der Stromnetze abdecken, sowie von Konzessionsabgaben, die Kommunen für die Durchleitung von Strom erhalten.
Grundsätzlich betreffen Stromumlagen alle Letztverbraucher, vom Privathaushalt bis zum Industriebetrieb. Für Unternehmen wirken sie sich jedoch deutlich stärker aus: Hohe Stromverbräuche führen dazu, dass selbst moderate Veränderungen der Umlagesätze spürbare Auswirkungen auf die Gesamtkosten haben. Entsprechend wichtig ist es, die Systematik der Umlagen zu verstehen und mögliche Entlastungsoptionen frühzeitig zu prüfen.
Welche Stromumlagen gibt es 2026?
Auch im Jahr 2026 setzt sich der Umlagenblock im Strompreis aus mehreren Einzelpositionen zusammen, die jeweils unterschiedliche Aufgaben innerhalb des Energiesystems finanzieren. Die EEG-Umlage bleibt weiterhin abgeschafft und ist damit kein Bestandteil des Strompreises mehr.
- KWKG-Umlage: Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Anlagen erzeugen Strom und Wärme gleichzeitig und gelten als besonders effizient. Über die Umlage werden Zuschläge für KWK-Strom sowie weitere Förderkosten finanziert.
- Umlage nach § 19 StromNEV (besondere Netznutzung): Diese Umlage gleicht entgangene Netzentgelte aus, die entstehen, wenn Unternehmen aufgrund atypischer oder besonders stromintensiver Netznutzung reduzierte Netzentgelte erhalten. Die Kosten werden bundesweit auf alle Stromverbraucher umgelegt.
- Offshore-Netzumlage: Die Offshore-Netzumlage finanziert den Anschluss von Offshore-Windparks an das Stromnetz sowie Entschädigungen bei Verzögerungen oder Netzstörungen. Sie unterstützt damit den Ausbau der Offshore-Windenergie und wird ebenfalls verbrauchsunabhängig pro Kilowattstunde erhoben.
Grundsätzlich betreffen Stromumlagen alle Letztverbraucher, vom Privathaushalt bis zum Industriebetrieb. Für Unternehmen wirken sie sich jedoch deutlich stärker aus: Hohe Stromverbräuche führen dazu, dass selbst moderate Veränderungen der Umlagesätze spürbare Auswirkungen auf die Gesamtkosten haben. Entsprechend wichtig ist es, die Systematik der Umlagen zu verstehen und mögliche Entlastungsoptionen frühzeitig zu prüfen.
Wie hoch sind die Stromumlagen 2026?
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der einzelnen Stromumlagen im Vergleich zum Vorjahr. Während die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage deutlich gestiegen sind, bleibt die Umlage nach § 19 StromNEV nahezu unverändert.
| Umlage | 2025 (ct/kWh) | 2026 (ct/kWh) | Veränderung (ct/kWh) |
|---|---|---|---|
| KWKG-Umlage | 0,277 | 0,446 | + 0,169 |
| Umlage nach § 19 StromNEV | 1,558 | 1,559 | + 0,001 |
| Offshore-Netzumlage | 0,816 | 0,941 | + 0,125 |
| Summe | 2,651 | 2,946 | + 0,295 |
Insgesamt steigen die Stromumlagen 2026 damit um rund 11 Prozent.
Die Stromumlagen 2026 im Detail
KWKG-Umlage 2026
Die KWKG-Umlage finanziert den Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme einen deutlich höheren Wirkungsgrad erreichen als konventionelle Kraftwerke. Verankert ist diese Umlage im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), das sowohl die Ermittlung als auch die Erhebung und den Ausgleichsmechanismus regelt.
Im Jahr 2026 beträgt die KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh und liegt damit um 61 Prozent über dem Vorjahreswert von 0,277 ct/kWh. Dieser deutliche Anstieg ist auf gestiegene Förderkosten für KWK-Anlagen zurückzuführen. Die Umlage wird mengenunabhängig erhoben, das heißt, sie gilt für alle Verbrauchsgruppen einheitlich, unabhängig davon, ob ein Unternehmen selbst eine KWK-Anlage betreibt oder nicht.
Entwicklung der KWKG-Umlage im Jahresvergleich
| Jahr | KWKG-Umlage in ct/kWh |
|---|---|
| 2026 | 0,446 |
| 2025 | 0,277 |
| 2024 | 0,275 |
| 2023 | 0,357 |
| 2022 | 0,378 |
| 2021 | 0,254 |
| 2020 | 0,226 |
| 2019 | 0,280 |
| 2018 | 0,345 |
| 2017 | 0,438 |
| 2016 | 0,445 |
| 2015 | 0,254 |
Wie die Tabelle zeigt, markiert der aktuelle Satz für 2026 einen historischen Höchststand seit über zehn Jahren. Für Unternehmen mit hohen Abnahmemengen bedeutet das eine spürbare Zusatzbelastung – insbesondere, wenn keine Gegenmaßnahmen im Rahmen des Energie- oder Fördermanagements getroffen werden.
Umlage nach §19 StromNEV
Die Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung gleicht Mindererlöse aus, die Netzbetreibern entstehen, wenn stromintensive Unternehmen oder atypische Netznutzer von reduzierten Netzentgelten profitieren. Als atypische Netznutzer gelten Betriebe, die ihre Spitzenlast gezielt in lastschwache Nebenzeiten verlagern und damit das Stromnetz entlasten. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 19 Abs. 2 StromNEV sowie in § 118 Abs. 6 EnWG.
Für das Jahr 2026 liegt die Umlage bei 1,559 ct/kWh für Strommengen bis zu 1.000.000 kWh pro Jahr und Abnahmestelle (Letztverbrauchergruppe A). Für darüber hinausgehende Verbräuche greifen niedrigere Sätze (Letztverbrauchergruppe B – 0,05ct/kWh). Umlage bleibt damit im Vergleich zu 2025 nahezu unverändert (+0,001 ct/kWh).
Offshore-Netzumlage
Die Offshore-Netzumlage wurde eingeführt, um die Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz zu finanzieren. Sie deckt zum einen Kosten für Entschädigungszahlungen bei verspäteten Netzanschlüssen, zum anderen die Netzanbindung selbst.
Für 2026 liegt die Offshore-Netzumlage bei 0,941 ct/kWh, was einem Anstieg von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr (0,816 ct/kWh) entspricht. Die Umlage gilt unabhängig vom Jahresverbrauch für alle Stromkunden und muss von Privatpersonen wie Unternehmen gleichermaßen getragen werden.
Wie Unternehmen auf die steigenden Stromumlagen 2026 reagieren können
Steigende Stromumlagen wirken für Unternehmen wie ein zusätzlicher Aufschlag auf jede verbrauchte Kilowattstunde – unabhängig davon, wie sich der eigentliche Energiepreis entwickelt. Gerade bei hohen Verbräuchen summieren sich schon kleine Veränderungen schnell zu spürbaren Mehrkosten. Umso wichtiger ist es, die Umlagen nicht nur hinzunehmen, sondern aktiv zu prüfen, wo sich Belastungen begrenzen lassen.
Die beiden Umlagen (KWK- und Offshore-Umlage) können in bestimmten Fällen reduziert werden. (Besondere Ausgleichsregelung). Ebenso besteht häufig die Möglichkeit die §19 Umlage ab einem Verbrauch von 1.000.000 kWh begrenzen zu lassen.
Bei B+V Energie Consulting übersetzen wir die steigenden Stromumlagen in einen klaren Handlungsplan. Im Rahmen unseres Energiekostenmanagements prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Entlastungsoptionen für Ihr Unternehmen in Frage kommen. Darüber hinaus entwickeln wir im Zuge unserer Energieberatung und durch den Einsatz moderner Energiemanagementsysteme individuelle Konzepte, die Ihre Energieverbräuche transparent machen und Einsparpotenziale aufdecken.
Bei B+V Energie Consulting übersetzen wir die steigenden Stromumlagen in einen klaren Handlungsplan. Im Rahmen unseres Energiekostenmanagements prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Entlastungsoptionen für Ihr Unternehmen in Frage kommen. Darüber hinaus entwickeln wir im Zuge unserer Energieberatung und durch den Einsatz moderner Energiemanagementsysteme individuelle Konzepte, die Ihre Energieverbräuche transparent machen und Einsparpotenziale aufdecken.
Stand: Dezember 2025
FAQs zu der Stromumlage 2026
Gibt es die EEG-Umlage 2026 noch?
Nein, die EEG-Umlage wurde bereits 2022 abgeschafft und ist auch 2026 nicht mehr Teil des Strompreises. Die Förderung erneuerbarer Energien erfolgt seither über den Energie- und Klimafonds des Bundes.
Wie hoch sind die Stromumlagen 2026?
Die Stromumlagen 2026 betragen insgesamt 2,946 ct/kWh. Sie setzen sich zusammen aus der KWKG-Umlage (0,446 ct/kWh), der § 19 StromNEV-Umlage (1,559 ct/kWh für Gruppe A) und der Offshore-Netzumlage (0,941 ct/kWh).
Wer muss die KWKG-Umlage 2026 bezahlen?
Grundsätzlich alle Letztverbraucher, also sowohl Unternehmen als auch Privathaushalte. Die Umlage wird mengenunabhängig erhoben und gilt unabhängig davon, ob eine eigene KWK-Anlage betrieben wird oder nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Stromumlagen, Steuern und Netzentgelten?
Stromumlagen sind zweckgebundene Aufschläge, die zur Finanzierung bestimmter energiepolitischer Maßnahmen wie der Förderung von KWK-Anlagen oder dem Ausbau von Offshore-Windparks erhoben werden. Steuern fließen hingegen in den allgemeinen Staatshaushalt und sind nicht zweckgebunden. Netzentgelte sind Entgelte für die Nutzung und den Ausbau der Stromnetze und werden von den Netzbetreibern erhoben.
Warum steigt die Stromumlage 2026 im Vergleich zu 2025?
Der Anstieg der Stromumlagen 2026 ist vor allem auf die deutlich gestiegene KWKG-Umlage zurückzuführen, die um 61 Prozent von 0,277 ct/kWh auf 0,446 ct/kWh klettert. Auch die Offshore-Netzumlage verzeichnet mit einem Plus von 15 Prozent einen spürbaren Anstieg auf 0,941 ct/kWh. Lediglich die Umlage nach § 19 StromNEV bleibt mit 1,559 ct/kWh nahezu unverändert.