Strom-Umlage 2025

Strom-Umlage – das erwartet Sie 2025

Strom-Umlagen gehören zum festen Bestandteil des Strompreises und sind sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmen zu tragen. Aufschläge wie die KWKG-Umlage, die StromNEV-Umlage und die Offshore-Netzumlage werden genutzt, um bestimmte Energieversorgungen zu finanzieren oder erneuerbare Energien zu fördern. Was an Strom-Umlagen 2025 anfällt, zeigen Ihnen die Experten für Energieeffizienz von B+V Energie Consulting in diesem Beitrag. Eins können wir schon vorwegsagen: Es wird einen Anstieg der Strom Umlagen im Jahr 2025 geben.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die KWKG-Umlage?

Bei der KWKG-Umlage handelt es sich um einen Aufschlag auf den Strompreis zur finanziellen Deckung der Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Die Strom-Umlage wird in Cent pro Kilowattstunde abgerechnet. Verankert ist sie im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Hier werden Ermittlung, Erhebung und der Ausgleichsmechanismus geregelt.

Wie hoch ist die KWKG-Umlage?

Im Jahr 2024 lag die KWKG-Umlage noch bei 0,275 ct/kWh. 2025 steigt diese auf 0,277 ct/kWh und legt damit um 0,002 ct/kWh zu. Im Vergleich zum Jahr 2023 ist der Preis allerdings deutlich geringer.

Wer muss die KWK-Umlage zahlen?

Wie im EnFG geregelt, wird die KWKG-Umlage auf alle Letztverbraucher umgewälzt. Das betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Sie müssen die Strom-Umlage auch dann zahlen, wenn Sie keine KWK-Anlage betreiben.

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Möglichkeiten zur Reduzierung der Strom-Umlagen

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir die Strom-Umlagen für unsere Kunden senken und so eine spürbare Entlastung der Energiekosten ermöglichen. Gerade für Unternehmen gibt es spezielle Optionen, um von Reduktionen zu profitieren. Unsere Experten prüfen individuell, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen und setzen gezielt Maßnahmen um, die Ihre Energiekosten nachhaltig senken.

Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Energiekostenmanagement und lassen Sie sich zu Ihren Einsparpotenzialen beraten. Gemeinsam finden wir den optimalen Weg, Ihre Energiekosten zu reduzieren.

Was steckt hinter der Offshore-Netzumlage?

Eingeführt im Jahr 2013, soll die Offshore-Netzumlage seit 2019 die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen finanzieren. Die Regelungen wurde vom Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dafür in das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) überführt. Dies geschah, analog zur KWKG-Umlage, im Rahmen aller Neuerungen des Osterpakets und vereinheitlicht damit die Ermittlung, Erhebung und der Ausgleichsmechanismus der Offshore-Netzumlage und der KWKG-Umlage.

Für das jeweils folgende Kalenderjahr wird die aktuelle Offshore-Netzumlage auf der gemeinsamen Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht. Das muss bis zum 25. Oktober eines Kalenderjahres erfolgen.

Arten von erneuerbaren Energien

Wie hoch ist die Offshore-Netzumlage?

Während die Offshore-Netzumlage im Jahr 2024 noch 0,656 ct/kWh betrug, klettert sie 2025 auf 0,816 ct/kWh und verbucht damit ein Plus von 0,160 ct/kWh.

Wer muss die Offshore-Netzumlage zahlen?

Grundsätzlich muss die Offshore-Netzumlage vom Netzbetreiber an die Offshore-Windparkbetreiber gezahlt werden. Aus dem § 17f EnWg ergibt sich jedoch, dass diese die Strom-Umlage auf die Endverbraucher umlegen können. Daher zahlen die Offshore-Netzumlage, ebenso wie die KWKG-Umlage, alle Privathaushalte und Unternehmen.

Was ist der Aufschlag für besondere Netznutzung - §19 StromNEV Umlage?

Als Unternehmen haben Sie mit dem Aufschlag für besondere Netznutzung die Möglichkeit, von einem reduzierten Netzentgelt zu profitieren oder sogar eine Freistellung zu erhalten. Für den Antrag gelten die Bestimmungen, die im § 19 der StromNEV als Ausnahmeregelungen für die Umlagen definiert sind. Alle weiteren Regelungen sind im § 118 Abs. 6 EnWG niedergeschrieben. Zum Tragen kommt zudem der StromNEV-Umlagemechanismus.

Unterschieden wird bei der Reduktion bzw. Befreiung der Strom-Umlage zwischen atypischer oder stromintensiver Netznutzung und Betrieben, die mit Anlagen arbeiten, die Wasserstoff erzeugen.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gleichen entgangene Erlöse und Kosten für erneuerbare Energien mit den Verteilernetzbetreibern aus. Anschließend werden diese Kosten bundesweit verrechnet. Daraus entstehende Kosten, wie die für individuelle Netzentgelte oder die Integration erneuerbarer Energien, werden anteilig auf alle Endverbraucher umgelegt. Dieser Aufschlag, der die besondere Netznutzung abdeckt, erscheint als separater Betrag in Cent pro Kilowattstunde auf der Stromrechnung. Auch hier erfolgt die Veröffentlichung der aktuellen StromNEV-Umlage bis zum 25. Oktober des Kalenderjahres für das folgende Jahr auf der gemeinsamen Internetseite.

Ab 2025 wird die Umlage angepasst, um die Mehrkosten der Netzbetreiber auszugleichen, die durch die Entlastung von Netzkunden in Regionen mit vielen Anlagen für erneuerbare Energien entstehen.

Das bedeutet, für die Letztverbrauchergruppe A erhöht sich der Aufschlag für besondere Netzentgelte von 0,643 ct/kWh auf 1,558 ct/kWh und gilt für die ersten 1.000.000 kWh Stromverbrauch pro Jahr und Abnahmestelle. Für die Letztverbrauchergruppe B bleibt der Satz bei 0,05 ct/kWh für alle Mengen über 1.000.000 kWh jährlich unverändert. Unternehmen der Letztverbrauchergruppe C, die dem produzierenden Gewerbe angehören und deren Stromkosten 4 Prozent des Vorjahresumsatzes überstiegen, zahlen weiterhin 0,025 ct/kWh für Strommengen über 1.000.000 kWh pro Jahr, sofern sie dies durch ein Testat nachweisen.

Überblick über die Strom-Umlagen 2025

Gerne informieren wir Sie über die Strom-Umlagen, Ihre Optionen zur Entlastung und den möglichen Vorteilen einer KWK-Anlage in einem persönlichen Gespräch.

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