Wärmerückgewinnung in der Industrie

Wärmerückgewinnung für Industrien: Plattform Abwärme

Am 15. April 2024 ist die Plattform für Abwärme online gegangen und dient dem Management der Wärmerückgewinnung in der Industrie. Nach der Registrierung tragen Sie Ihre Abwärmedaten ein und können diese mit den bereits eingetragenen und veröffentlichten Informationen anderer Unternehmen vergleichen. So erhalten Sie einen umfangreichen Überblick über die industrielle Abwärmenutzung.

Was Sie zur Plattform für Abwärme wissen müssen und wie Sie damit die Wärmerückgewinnung in der Industrie vorantreiben, erfahren Sie im neuesten Beitrag unserer Experten für Energieeffizienz von B+V Energie Consulting.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Plattform für Abwärme in Kontext der industriellen Abwärmenutzung?

Die Wärmerückgewinnung in der Industrie wird immer wichtiger. Aus diesem Grund hat die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) die Plattform für Abwärme geschaffen. Das Ziel ist, dass Unternehmen Abwärme nutzen, um ihre Energieeffizienz zu steigern, damit weiter die Energiewende vorantreiben werden kann und um Energie im eigenen Unternehmen zu sparen. Die von allen Industrien übermittelten Abwärmedaten werden dazu auf der öffentlichen Plattform bereitgestellt. Anhand der transparenten und aktuellen Übersicht wird der Rahmen für die Nutzung industrieller Abwärmenutzung geschaffen.

Energieaudit Checkliste

Die Schaffung der Plattform für Abwärme beruht auf dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) am 18. November 2023. Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Organisation, den Betrieb und das Management verantwortlich.

Industrial zone. Steel pipelines on against the sky

Welche Ziele hat die Plattform für Abwärme in Bezug auf die Wärmerückgewinnung der Industrie?

Das Hauptziel der Plattform für Abwärme ist es, die Wärmerückgewinnung in der Industrie zu fördern. Dazu dient sie als Informationsraum zwischen regionalen Wärmeproduzenten und -abnehmern. Wie das genau aussieht? Indem die Abwärmedaten veröffentlicht werden, können Sie als Unternehmen in Kontakt mit einem Fernwärmeversorger treten und eine erste Einschätzung zu vorhandenen Abwärmepotenzialen erhalten. Auch Kommunen profitieren von den Daten, die so ihre kommunale Wärmeplanung verbessern können.

Letztlich stellt die Plattform für Abwärme ein Instrument für die Erfüllung der Berichtspflichten auf Bundes- und europäischer Ebene dar.

Was sind die Bagatellschwellen der Wärmerückgewinnung durch Abluft in der Industrie?

Im Zuge der Plattform für Abwärme werden für die Wärmerückgewinnung in der Industrie Bagatellschwellen definiert. Grundlage dafür sind Expertendaten und die Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik bei der Wärmerückgewinnung von Abluft in der Industrie.

Die Bagatellschwellen im Überblick:

    • Standortschwelle von 800 MWh pro Jahr
    • Anlagenschwelle von 200 MWh pro Jahr

Voraussetzungen, unter denen Anlagen nicht gemeldet werden müssen, und weitere Informationen zur Wärmerückgewinnung in der Industrie werden im Merkblatt für die Plattform für Abwärme aufgeführt.

Wer unterliegt der Datenmeldung in der industriellen Wärmerückgewinnung?

Der Meldepflicht auf der Plattform für Abwärme unterliegen alle Unternehmen, die durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren einen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/a erzielten. Gemäß § 17 Absatz 4 EnEfG sind Sie unter diesen Umständen meldepflichtig. Liegen Sie unterhalb des Werts, können Sie Ihre Daten über die Wärmerückgewinnung in Ihrer Industrie auch freiwillig einspeisen.

Ausnahmen gemäß EnEfG gelten für:

    • Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder
    • Militärischer Abschirmdienst
    • Bundesnachrichtendienst
    • Streitkräfte und einige ihrer Einrichtungen und Anlagen
    • Kerntechnische Anlagen
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Wie sind die Fristen der Datenübermittlung?

Die Zusammenstellung der Daten bedarf Zeit. Das weiß auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die zuerst angesetzte Meldefrist zum 1. Januar 2024 wurde daher auf den 1. Januar 2025 ausgesetzt. Bis dahin haben Sie noch Zeit, all Ihre Daten zur industriellen Abwärmenutzung zu erfassen, zusammenzutragen und zu finalisieren. Geraten Sie in Verzug oder missachten Sie die Frist, können Bußgelder drohen.

Wir unterstützen Sie bei der Wärmerückgewinnung in der Industrie

Fakt ist: Laut § 16 EnEfG müssen Unternehmen, die meldepflichtig sind, Ihre Potenziale, gemessen am Stand der Technik, zur Wärmerückgewinnung in der Industrie erfassen und bereitstellen. Bereits umgesetzte Maßnahmen zur Vermeidung von Abwärme sind nicht mehr meldepflichtig.

Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Umsetzung der gesetzlichen Pflichten im Bereich der Abwärmenutzung in der Industrie und schauen, was sich bei Ihnen wirklich lohnt.

Gerne informieren wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.

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