EEG-Umlage Wegfall

EEG-Umlage: Warum sie wegfällt, was Sie wissen sollten

Die EEG-Umlage, eingeführt im Jahr 2000 zur Förderung erneuerbarer Energien wie Solar-, Wind- und Wasserkraft, wurde bis Mitte 2022 über die Stromrechnung von Verbrauchern und Unternehmen finanziert. Die Einnahmen flossen in das EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber, die den erzeugten Ökostrom an der Börse verkaufen. Die Differenz zwischen den Marktpreisen und den festgelegten Vergütungssätzen wurde durch die EEG-Umlage ausgeglichen. Die EEG-Umlage wurde ab dem 01.07.2022 auf 0 ct/kWh reduziert. Seit dem 1. Januar 2023 wird die Umlage direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert, wodurch alle, die bisher zu Kasse gebeten wurden, von der EEG-Umlage befreit sind.

Was die EEG-Umlage einst war, warum sie wegfiel und worauf Sie als Unternehmen jetzt dennoch achten sollten, erfahren Sie von den Experten für Energieeffizienz von B+V Energie Consulting in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Was war die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage wurde als ein wichtiger Bestandteil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Deutschland eingeführt, um die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien auf die Stromverbraucher zu verteilen. Auch Unternehmen, die elektrische Energie verbrauchen, waren verpflichtet, diese Umlage zu zahlen, die sich nach ihrem Stromverbrauch richtete.

Sie diente dazu, die Differenz zwischen den höheren Kosten für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem Marktpreis für Strom zu decken. Ziel war es mit der EEG-Umlage, den Ausbau von umweltfreundlichen Energiequellen, darunter Wind-, Solar- und Biomasse, wirtschaftlich zu unterstützen und so die Energiewende voranzutreiben.

Was war die EEG-Umlage?

Für Unternehmen bedeutete die EEG-Umlage eine zusätzliche finanzielle Belastung. Allerdings gab es auch die Möglichkeit, durch gesetzliche Ausnahmeregelungen eine Entlastung für energieintensive Branchen und Betriebe zu beantragen (Besondere Ausgleichsregelung). Hier galt es vor allem die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Warum fiel die EEG-Umlage 2023 weg?

Warum fiel die EEG-Umlage 2023 weg?

Die EEG-Umlage, die bis Mitte 2022 in Deutschland von privaten und gewerblichen Stromverbrauchern entrichtet wurde, fiel ab dem Jahr 2023 weg. Bereits am 1. Juli 2022 wurde die Umlage aufgrund des „Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage“, das am 28. April beschlossen und am 28. Mai in Kraft getreten ist, auf null ct/kWh reduziert.

Die Abschaffung war Teil des Plans der Bundesregierung, die Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien neu zu strukturieren, die Stromkosten für Verbraucher und Unternehmen maßgeblich zu senken und diese angesichts stark gestiegener Energiepreise finanziell zu entlasten.

 

Ermöglicht wurde dies durch die Einnahmen aus der nationalen CO₂-Bepreisung, die zuvor eingeführt worden war, um die Kosten der Energiewende weiterhin stabil zu decken.

Alle getroffenen Maßnahmen zielten darauf ab, den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, die Energiekosten zu stabilisieren und die Lasten gerechter zwischen allen Energieverbrauchern zu verteilen.

Durch die Entlastung von der EEG-Umlage erhoffte sich die Regierung auch eine Stärkung der Wirtschaft, indem die Energiekosten als Standortfaktor gesenkt wurden.

Was müssen Sie als Unternehmen weiterhin im Zuge der EEG-Umlage beachten?

Trotz des Wegfalls der EEG-Umlage bleiben für Unternehmen relevante Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bestehen. Insbesondere die „Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)“ ist nun Teil des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Die Regelung betrifft weiterhin die KWK- und Offshore-Netzumlage und bleibt für stromkostenintensive Unternehmen relevant. Mit der Integration in das EnFG haben sich die Voraussetzungen und die Höhe der Umlagenbegrenzung geändert, was auch Unternehmen neue Chancen bietet, die zuvor nicht qualifiziert waren. B+V Energie Consulting übernimmt die Prüfung der neuen Voraussetzungen im Rahmen der Energieberatung gerne für Sie!

 

Was müssen Sie als Unternehmen weiterhin im Zuge der EEG-Umlage beachten?
Was Sie sonst noch ohne die EEG-Umlage berücksichtigen sollten?
  • Behalten Sie die Entwicklung der Stromkosten am Energiemarkt im Auge. Auch andere Umlagen und Abgaben, sowie die allgemeinen Energiepreise, können weiterhin Schwankungen unterliegen.
  • Investieren Sie in Energieeffizienzmaßnahmen. Mit diesem können Sie nicht nur Ihre Betriebskosten senken, sondern auch zur Erreichung der Klimaziele beitragen, was wiederum langfristig viele Vorteile mit sich bringt.
  • Trotz der Abschaffung der EEG-Umlage müssen Sie unter Umständen auch weiterhin bestimmte Daten zur Energieverwendung erfassen und berichten, besonders wenn sie von Regelungen wie dem Emissionshandel betroffen sind oder Förderungen in Anspruch nehmen.
  • Bei der Neuverhandlung von Stromlieferverträgen sollten Sie sicherstellen, dass die wegfallende EEG-Umlage auch tatsächlich zu einer Reduktion der Strompreise führt. Es ist wichtig, Verträge sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Strategien zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Investition in eigene erneuerbare Energiequellen oder der Bezug von Grünstrom verringern die Abhängigkeit von externen Strompreisschwankungen und stärken die Unternehmensreputation.

Energiekosten sinnvoll managen

Energie ist ein zentraler Kostenfaktor in der Industrie, weshalb ein effektives Energiekostenmanagementsystem essenziell ist, um steigenden Kosten entgegenzuwirken. Wir von B+V Energie Consulting unterstützen Sie dabei umfassend. Wir identifizieren Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen und helfen Ihnen bei der realisieren entsprechender Maßnahmen. Dabei schauen wir uns Bereiche wie Strom- und Energiesteuerentlastungen an, die weiterhin relevanten Themen, die einst die EEG-Umlage betrafen und Sondernetzentgelte, um Ihre Energieeffizienz stetig zu optimieren.

Unser Angebot umfasst:

Energieeinkauf: Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung einer Einkaufsstrategie, Verhandlung und Bewertung von Energielieferverträgen und nutzen tägliche Preisinformationen zur Optimierung Ihres Portfolios.

Strom- und Energiesteuerentlastung: Im Rahmen des Strom- und Energiesteuergesetzes beraten wir Sie zu steuerlichen Vergünstigungen, unterstützen Sie bei der Antragsstellung und helfen bei der Implementierung einer strategischen Energiebeschaffung.

Sondernetzentgelte: Wir identifizieren Möglichkeiten für individuelle Netzentgelte, die von standardisierten Netznutzungsentgelten abweichen, und übernehmen für die notwendige Nachweisführung gegenüber Regulierungsbehörden.

Umlagenreduzierung: Im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung prüfen wir, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt und stellen die entsprechenden Anträge bei den zuständigen Ämtern.

Lastmanagement: Unser Service beinhaltet zudem die Analyse historischer Lastgänge, die Bewertung der Wirtschaftlichkeit und die Einführung betrieblichen Lastmanagements.

 

Für eine detaillierte Beratung und individuelle Lösungen stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

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